AGB

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

bitte lies dir die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen uns, WE COME HOME ein Unternemen der Sascha Kaus GmbH (WE COME HOME), und dir (Kunde) zustande kommt.

Präambel

Die vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien ergeben sich alleine aus den schriftlichen Vereinbarungen und aus diesen allgemeinen Reisebedingungen.

1. Gültigkeit

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Sascha Kaus GmbH - WE COME HOME - (nachfolgend “Sveet “Retreat genannt) und ihrer Vertragspartner (nachfolgend "Kunden" genannt) geschlossenen Reise- und/oder Vermittlungsverträge.

1.2. Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1. Mit deiner Reiseanmeldung bietest Du WE COME HOME den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Beschreibung unserer Reisen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (Internet/ E-Mail) erfolgen.

2.2. Die Anmeldung wird durch den/die Anmelder/in auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen vorgenommen, für deren Vertragsverpflichtungen der/die Anmelder/in ebenfalls, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das WE COME HOME für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Du WE COME HOME dessen Annahme innerhalb der genannten Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) erklärst.

3. Vertragliche Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von WE COME HOME ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung der Website. WE COME HOME ist berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung, z.B. durch Krankheit, des in der Reisebestätigung benannten Yoga-Lehrers, Kursleiters einen anderen Yoga-Lehrer oder Kursleiter für die Reise einzusetzen.

3.2 Beinhaltet ein Angebot die Leistungen einer Verpflegung in Form einer Halb- oder Vollpension, beginnt die Verpflegung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.

3.3 Wird auf deinen Wunsch von WE COME HOME ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von WE COME HOME ausschließlich aus dem konkreten Angebot an dich und der entsprechenden Buchungsbestätigung.

3.4. Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von WE COME HOME nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von WE COME HOME hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Notwendige Änderungen einzelner Leistungen durch WE COME HOME nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und die Grundleistungen nicht beeinträchtigen sowie von WE COME HOME nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.

4.2 WE COME HOME behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung auf der Webseite zu erklären. Ebenso behält sich WE COME HOME vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die von dir gewünschte oder auf der Webseite ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung auf der Webseite verfügbar ist.

4.3 WE COME HOME verpflichtet sich dich im Falle der vorgenannten Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und dir gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten.

4.4 Preiserhöhungen ab dem 30.Tag vor Leistungsbeginn sind nicht zulässig.

4.5 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung bist Du berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für dich aus unserem Angebot anzubieten.

4.6 Du hast diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Mit Vertragsabschluss wird bei Reiseverträgen, die mit WE COME HOME direkt geschlossen werden, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtpreises fällig. Du erhältst mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung durch WE COME HOME eine Rechnung in der die Anzahlung sowie die später zu leistende Restzahlung der Höhe nach beziffert wird.

5.2 Soweit in der Annahmeerklärung nichts anderes vereinbart wurde, ist die Restzahlung des Gesamtpreises 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

5.3 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und erfolgt eine Zahlung auch nach einer Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann WE COME HOME von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. WE COME HOME kann im Falle eines vorgenannten Rücktrittes vom Reisevertrag als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.2, 7.1 verlangen. Dir ist der Nachweis gestattet, dass WE COME HOME diesbezüglich kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. WE COME HOME ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6. Stornierung durch dich / Umbuchung

6.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn durch eine an uns gerichtete schriftlicher Erklärung von der Reise zurücktreten. Es gilt der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei WE COME HOME. Trittst Du vom Reisevertrag zurück oder trittst Du die Reise nicht an, so können wir Schadenersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

6.2 Die pauschalierte Entschädigung, die wir im Falle deines Rücktritts von der Reise fordern können, ergibt sich wie folgt:

  • 61 Tage oder mehr vor Beginn der Reise berechnen wir 150.- Euro als Bearbeitungsgebühr.

  • 60 Tage oder weniger vor Beginn der Reise berechnen wir 50% des Reisepreises.

  • 30 Tage oder weniger vor Beginn der Reise berechnen wir 75% des Reisepreises.

  • 14 Tage oder weniger vor Beginn der Reise berechnen wir 90% des Reisepreises.

  • 1 Tag vor Beginn der Reise oder bei Nichterscheinen berechnen wir 100% des Reisepreises.

6.3. Die vorgenannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Stornierung bei WE COME HOME.

6.4. Dir ist der Nachweis gestattet, dass WE COME HOME kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. WE COME HOME ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen dir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Umbuchungen/ Eintritt eines Dritten

7.1 Umbuchungen auf deinen Wunsch sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 6.2 genannten Reisebedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich, soweit WE COME HOME dieser zustimmt, bis 61.Tage vor Reisebeginn zu einer Gebühr von 75,00 EUR pro Person.

7.2 Du kannst bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die in deine vertraglichen Pflichten eintreten kann. Dies musst Du uns schriftlich mitteilen. WE COME HOME kann dem Eintritt des/der Dritten widersprechen, wenn er oder sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner/ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Die/der in den Vertrag eintretende Reisende/r und Du haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der/des Dritten entstehende Mehrkosten.

7.3. Für die dir über die Vermittlungstätigkeit von WE COME HOME geschlossenen Verträge über Fremdleistungen gelten die Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die dir vor Vertragsschluss zugänglich sind.

8. Rücktritt und Kündigung durch WE COME HOME

WE COME HOME kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch WE COME HOME von Dir nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Du dich in unzumutbarer Art und Weise vertragswidrig verhält. WE COME HOME behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der/die Störer/in (Du) selbst.

8.2 Wird in der Leistungsbeschreibung von WE COME HOME ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so behält sich WE COME HOME vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten. WE COME HOME verpflichtet sich in einem solchen Fall, dich umgehend, mindestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn, zu informieren und anschließend bereits an WE COME HOME gezahlte Entgelte unverzüglich zurück zu erstatten.

8.2 Du kannst in dem vorgenannten Fall alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WE COME HOME in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für dich aus ihrem Angebot anzubieten. Du hast diese Rechte unverzüglich nach der Rücktritterklärung durch WE COME HOME gegenüber WE COME HOME geltend zu machen.

9. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kannst sowohl Du als auch WE COME HOME den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Danach kann WE COME HOME für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. WE COME HOME ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dich zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hast Du alleine zu tragen.

10. Verwaltungsformalitäten

10.1 WE COME HOME wird dich vor Vertragsabschluss über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes sowie über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente unterrichten. Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird.

10.2 Für die erforderlichen Reisedokumente und Visa sowie für die Beachtung aller personenbezogenen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen und Reiseanforderungen der durch die Reise betroffenen Staaten bleibst Du selbst verantwortlich.

11. Haftung und Haftungsbeschränkungen

11.1 Für Schäden die dir, oder im Falle der Buchung für mehrere Personen durch dich, gegenüber jedem Teilnehmer entstehen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nur dann, wenn der Schaden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Person unseres Unternehmens oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die Haftung ist auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch für unsere vertragliche Haftung für alle übrigen Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit dir ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der dir entstehende Schaden allein auf ein Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.

Diese Haftungshöchstgrenzen gelten jeweils je Kunde bzw. Teilnehmer und Reise. Der Haftungsmaßstab entspricht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

11.2 WE COME HOME haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen die von WE COME HOME lediglich zwischen dir und Dritten vermittelt wurden, wenn diese in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und für dich erkennbar unter Angabe des Drittanbieters als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Hiervon ausgenommen ist ein Schaden auf deiner Seite, bzw. eines/einer Teilnehmer/in dessen Ursache in einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- oder Organisationspflicht von WE COME HOME liegt.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen WE COME HOME ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.

12. Verjährung

12.1 Deine Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Von dieser Frist ausgenommen sind Ansprüche, die dir aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen und die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WE COME HOME oder eines Erfüllungsgehilfen von WE COME HOME beruhen. Gleichfalls ausgenommen sind Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WE COME HOME oder eines Erfüllungsgehilfen von WE COME HOME beruhen. Für diese ausgenommenen Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

12.2 Die Frist beginnt dabei mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vorgesehenen Endes der Reiseleistung folgt.

12.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Datenschutz

13.1 Die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung,

Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an we@wecomehome.com kannst Du der Nutzung oder Verarbeitung deiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte erfolgt nicht.

13.2 Alle weiteren Regelungen zum Datenschutz kannst Du in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen.

14. Obliegenheiten des Reisenden

14.1 Falls Du deine Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten hast, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.

14.2 Es obliegt dir, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Reisen mit deiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

14.3 Du bist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Schadensminderungspflicht daran mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

15. Hinweise

15.1 WE COME HOME ist verpflichtet die mit dir vertraglich vereinbarte Reiseleistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

15.2 Beanstandungen in Bezug auf die vertraglichen Leistungspflichten von WE COME HOME und deren Beseitigung sind WE COME HOME unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Falls keine WE COME HOME Kontaktperson verfügbar ist, ist WE COME HOME zu verständigen. Die entsprechenden Kontaktdaten erhältst Du mit deinen Reiseunterlagen.

15.3 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen musst Du innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise WE COME HOME gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nur bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

15.4 Eine Kündigung des Reisevertrages wegen eines Reisemangels durch dich ist erst möglich, wenn eine durch dich gegenüber WE COME HOME gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe fruchtlos verstrichen ist, oder wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder wenn die Abhilfe von WE COME HOME verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von deiner Seite gerechtfertigt wird.

15.5 Unterlässt Du es schuldhaft, einen auftretenden Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

16. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2 Die Rechtswahl nach Absatz 1 gilt bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von WE COME HOME, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

18. Druckfehler

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

WE COME HOME eine Marke der

Sascha Kaus GmbH
Zum Altenforst 19
D-53840 Troisdorf

Telefon: +49 2241 2409246
E-Mail: we@wecomehome.com
http://www.sveetretreat.de

Geschäftsführer: Sascha Kaus

HRB 144257 B eingetragen im Handelsregister Charlottenburg